Leistungen

Alles, was Sie für die Lohnabrechnung brauchen.

Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche — klare Aufgaben, verlässlich umgesetzt.

Gewerbekunden & Unternehmen

Kleine Betriebe, Selbstständige, Handwerk, Startups

01

Lohn- & Gehaltsabrechnungen

  • Erstellung monatlicher Abrechnungen
  • Bereitstellung als PDF. Versand per E-Mail oder per Post
02

Meldungen

  • Vorbereitung von Meldungen an Krankenkassen & Behörden
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger (Beitragsnachweise, An- und Abmeldungen)
  • Monatliche Lohnsteueranmeldungen beim Finanzamt
  • Jahresmeldungen (Lohnsteuerbescheinigung, Sozialversicherung)
03

Mitarbeiterverwaltung

  • Pflege von Stammdaten
  • Verwaltung von Ein- und Austritten
04

Sonstige Tätigkeiten

  • Unterstützung bei einfachen lohnbezogenen Aufgaben
  • Dokumentenerstellung nach Vorlage
  • Bescheinigungen (z. B. Krankenkasse, Ämter)
  • Nachträgliche Korrekturen/Korrekturabrechnung
  • Kundenportal (Beta)

Hinweis

Alle Tätigkeiten erfolgen ausschließlich auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten und ohne fachliche Beratung. Wir sind kein Steuerberatungsbüro.

Bereit, Ihre Lohnabrechnung auszulagern?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir melden uns innerhalb von 24–48 Stunden.

Lehmann Lohnservice
Lehmann LohnserviceLohnbüro

Ihr verlässlicher Partner für Lohn- und Gehaltsabrechnungen – einfach, schnell, günstig.

Kontakt

  • Robert-Koch-Str. 21, 44801 Bochum
  • kontakt@lehmann-lohnservice.de
  • 0234 47992508
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Kundenportal in der Beta-Phase

Neukunden erhalten automatisch eine Einladung zum Testen unseres neuen Kundenportals. Wir richten den Zugang bereits teilweise für Sie ein.

AGB durch IT-Recht Kanzlei

Hinweis: Diese Plattform befindet sich in kontinuierlicher Weiterentwicklung. Einige Portale, Leistungen und Initiativen befinden sich noch im Aufbau oder in der Planung. Externe Prüf- und Vertrauenssiegel (wie das IT-Recht-Kanzlei-Siegel) werden klar von internen Programmen und eigenen Gütesiegeln unterschieden. Noch nicht freigegebene Programme dienen ausschließlich der transparenten Darstellung zukünftiger Planungen und werden erst aktiv genutzt, wenn die entsprechenden Richtlinien und Prüfverfahren vollständig entwickelt und offiziell freigegeben wurden.

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Keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes.